Thema

      Studentische Beschäftigung


      Studentische Beschäftigung

      Die Lehre an Hochschulen ist ohne studentische Beschäftigte nicht vorstellbar. Wagt man das Gedankenexperiment dennoch, würde man sehr schnell feststellen, dass ein Aufrechterhalten des Lehrbetriebes absolut unmöglich wäre. Ca. 100.000 studentisch Beschäftigte unterstützen Lehrende bei der Vorbereitung ihrer Lehrveranstaltungen, geben Tutorien, arbeiten in Bibliotheken und Beratungseinrichtungen, beaufsichtigen Prüfungen und vieles mehr.

      Fast überall jedoch werden Studierenden elementare ArbeitnehmerInnenrechte vorenthalten. Von absurden Lohnobergrenzen (!), die an ostdeutschen Fachhochschulen eine Stundenvergütung von 4,97 € vorsehen, bis zum Vorenthalten von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall reicht die Palette der Benachteiligungen. Studierende erbringen normale sozialversicherungspflichtige Arbeit und müssen demnach von einem Tarifvertrag geschützt werden, wie er beispielsweise in Berlin besteht. In ihm müssen elementare Rechte wie Urlaubsansprüche, geregelte Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Wahl eines Personalrates und nicht zuletzt ein Mindestlohn nicht unter 11 € vereinbart sein.

       

      Die Juso-Hochschulgruppen haben mit einer eigenen Kampagne „Ihr macht Gute Arbeit“ auf diese Missstände aufmerksam gemacht und unterstützen ausdrücklich gewerkschaftlich orientierte Studierendengruppen sowie die Tarifini bei ihrem Kampf für faire und gerechte Arbeitsbedingungen von Studierenden.