Gleichstellungspolitik

      Quote statt Freiwilliger Selbstverpflichtung – Wir fordern: Mehr Frauen in die Lehrstühle!

      Beschlossen auf dem Bundeskoordinierungstreffen der Juso-Hochschulgruppen vom 21.-23. November 2008 in Frankfurt/Main.

       

      Am 1. Juli 1958, also vor gut 50 Jahren trat das erste deutsche Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz sollte unter anderem dafür sorgen, dass Frauen fortan eigenes Vermögen besitzen dürfen. Außerdem sollten sie dem Ehemann gleichgestellt und ohne dessen vorherige Zustimmung einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

      Wenn wir heute, 50 Jahre nach dem Gesetz, schauen, wie es mit der allgemeinen Erwerbstätigkeit aussieht, dann wird, belegt durch vielerlei Statistiken klar, dass es gerade Frauen sind, die im Niedriglohnsektor und oftmals in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten. Betrachten wir dagegen die sogenannten Spitzenpositionen, dann bleibt die Schieflage in der Verteilung zwischen den Geschlechtern traditionell. Die Vorstandsposten in deutschen Unternehmen werden nur zu 15 Prozent von Frauen besetzt, in DAX-Unternehmen liegt der Frauenanteil sogar bei unter einem Prozent.

      Ein gutes Beispiel für diese ungleiche Verteilung finden wir auch bei uns im universitären Bereich. In den Lehrstühlen finden sich bei nahezu ausgeglichenen StudienanfängerInnenzahlen nur noch ungefähr 15 Prozent Frauen wieder. Anfang Juli 2008 forderte die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB), Jutta Allmendinger, eine Festschreibung von Frauenanteilen bei der Besetzung von Professuren in der Wissenschaft. Die Forderung nach einer Quote ist eine direkte Reaktion auf einen Beschluss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der eine verbesserte Frauenförderung durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Hochschulen befürwortet und unterstützt.

      Eine aktuelle Studie der Gleichstellungsexpertin Christine Färber mit dem Titel „Wie werden Professuren besetzt?“ bestätigt die Einschätzung Allmendingers. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass männlich dominierte Auswahlgremien immer noch informelle Netzwerke stärken, die Frauen eher ausschließen und dass in verschiedenen Fach – oder Aufgabenbereichen konstruierte Zuschreibungen über das bestehen, was Frauen oder Männer besser können, was Frauen oder Männern zusteht oder zugemutet werden kann. Nicht umsonst bezeichnet Allmendingers die geringe Frauenpräsenz als eines der »gravierendsten Defizite des deutschen Wissenschaftssystems«.

      So bleibt 50 Jahre nach dem ersten Gleichstellungsgesetz die traurige Gewissheit, dass offenbar nur Gesetze oder Quoten die Gleichstellung der Geschlechter befördern können – wenn überhaupt. Denn die dringend notwendige Vollendung des Prozesses der Gleichstellung geht auch fünf Jahrzehnte nachdem das Thema in der Bundesrepublik zum ersten Mal in Gesetzesform gegossen wurde, nur sehr schleppend vor sich. Das wiederum liegt aber nicht an Gesetzen, oder an Quoten, sondern an deren fehlenden Umsetzung, an angestaubten Männerrunden und der geringen Akzeptanz des Themas an sich.

      Junge Frauen brauchen Vorbilder und eine gezielte Förderung, um Perspektiven für eine Wissenschaftskarriere zu gewinnen.

      Aus diesem Grund fordern wir mittelfristig eine Quote von fünfzig Prozent für die Lehrstühle.

      Voraussetzung hierfür ist, dass die Hochschulen dazu verpflichtet sind weitere Maßnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen um ein Gleichgewicht zwischen den AbsolventInnen in allen Fachbereichen herzustellen, damit diese Quote überhaupt erfüllt werden kann. Auf dem Weg dahin können die  Hochschulen individuell, je nach weiblichem Anteil der Absolventinnen des Fachbereichs, die Quote kurzfristig auf maximal vierzig Prozent sinken. Allerdings nur unter der Prämisse, die volle Quote in einem festgesetzten Zeitraum zu erfüllen.

      Durch die „Karenzzeit“ wird die praktische Umsetzung möglich gemacht und unterstützt, so dass angebliche Gründe weshalb diese Quote in der Realität nicht umsetzbar sein soll, ausgeräumt werden können.

      Die weiteren Fördermaßnahmen müssen, gerade auch bei Fachrichtungen in denen der weibliche Anteil generell sehr niedrig ist, wie z.B. in den Naturwissenschaften, Anreize schaffen und in dieser Hinsicht gezielt finanziell und organisatorisch unterstützend wirken, um zukünftig ein Gleichgewicht der Absolventinnen, sowie Promovendinnen, Habilitandinnen und Professorinnen zwischen allen Fachbereichen herzustellen. Förderprogramme wie z.B. das der Bundesregierung zur gezielten Förderung von Spitzenforscherinnen, bei dem in der ersten Runde 140 neue Stellen für Professorinnen ermöglicht wurden, sind ein erster Schritt in diese Richtung. Der Fokus solcher Programme darf jedoch nicht einzig auf Spitzenforschung gerichtet werden. Wir fordern den grundlegenden Ausbau von Förderungsprogrammen, die Frauen in allen Bereichen der Wissenschaft fördern. Anreizsysteme dürfen nicht zur Folge haben, dass z.B. die Gleichstellungskonzepte der Hochschulen zum Instrument des allgemeinen Wettbewerbs werden. Dies birgt die große Gefahr, dass auch untereinander (zwischen den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen verschiedener Hochschulen) Konkurrenzdenken entsteht, anstatt gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit z.B. durch Weitergabe von Modellen guter Praxis zu leisten.

      Auch bei dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist noch viel zu tun. Die Hochschulen müssen familienfreundliche Arbeitsbedingen wie z.B. Kinderbetreuung und flexible Arbeitszeiten für beide Elternteile ermöglichen und offensiv unterstützen. Nur so lässt sich eine moderne Familienplanung, bei der die häusliche Arbeit und Kindererziehung nicht traditionell an den Frauen hängen bleiben, sondern von beiden Elternteilen geleistet werden sollte, umsetzten.

      Beschluss als pdf